Herdenschutz

Der Schutz vor Grossraubtieren hat mit der Verbreitung von Wolf und Luchs in der Schweiz an Bedeutung gewonnen. Für Haltende von Ziegen ist daher wichtig zu wissen, wie sie ihre Herde genügend schützen könnnen und wo die Anlaufstellen bei einem Rissereignis sind. 

 

Warn-SMS bei bestätigter Wolfspräsenz

Bei sicheren Wolfsnachweisen und bestätigten Nutztierrissen, die von einem Wolf verursacht wurden, wird eine Information per SMS versendet. Der Dienst gilt für das ganze Kantonsgebiet. Sie können sich per SMS:

Anmelden mit: "Start wolfag" senden an 079 711 20 40
Abmelden mit: "Stop wolfag" senden an 079 711 20 40

 

Nutztierrisse

Schweizweit werden Nutztierrisse durch Grossraubtiere nur abgegolten, wenn die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen (Art. 10b JSV) umgesetzt sind. 

Die Anforderungen an den Grundschutz sind folgende:

  • geschlossener, aureichend gespannter und den Konturen des Geländes angepasster Elektrozaun
  • 90cm hohes Flexinet, Knotengitter mit 2 elektrischen Stoppdrähten (Aussenseite, unten und oben) oder ein Litzenzaun mit 4 Litzen
  • der unterste Draht max. 20cm ab Boden, Distanz zwischen den Litzen max. 25cm
  • mind. 3000 Volt Spannung am Zaun

Was bei einem Rissereignis zu tun ist: Merkblatt Rissereignis

 
Weitere detaillierte Informationen wie man seine Herde schützen kann, wie finanzielle Beiträge für den erweiterten Herdenschutz bezogen werden können und wo Ziegenhaltende Beratung anfordern können, finden Sie auf der Website des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg.